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ArbSchG §12: Die Unterweisungspflicht einfach erklärt

Was §12 des Arbeitsschutzgesetzes für Arbeitgeber bedeutet.

Was sagt §12 ArbSchG?

§12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet Arbeitgeber, ihre Beschäftigten regelmäßig über Gefahren am Arbeitsplatz und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

Wer muss unterweisen?

Die Unterweisungspflicht liegt beim Arbeitgeber. Er kann diese Aufgabe an qualifizierte Personen delegieren, bleibt aber verantwortlich.

Wie oft muss unterwiesen werden?

§12 Abs. 1 ArbSchG verlangt eine Unterweisung bei der Einstellung, vor Aufnahme der Tätigkeit sowie bei Veränderungen im Aufgabenbereich. Darüber hinaus muss mindestens einmal jährlich aufgefrischt werden (DGUV V1 §4). Bei besonderen Gefahren oder Arbeitsunfällen ist eine zusätzliche Nachunterweisung erforderlich.

Was muss dokumentiert werden?

Art, Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung müssen dokumentiert werden. Die Nachweise sind aufzubewahren.

Welche Themen sind Pflicht?

  • Gefahren am Arbeitsplatz
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Brandschutz

Wie hilft UnterweisungsManager?

Mit UnterweisungsManager können Sie alle Unterweisungen digital dokumentieren, automatische Erinnerungen erhalten und audit-sichere Nachweise führen.

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