PSA-Verordnung: Persönliche Schutzausrüstung
Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 regelt die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen.
Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber müssen geeignete PSA bereitstellen und deren Benutzung sicherstellen.
Unterweisungspflicht
Beschäftigte müssen im richtigen Umgang mit PSA unterwiesen werden.
Arten von PSA
- Atemschutz
- Augenschutz
- Gehörschutz
- Schutzbekleidung
- Schutzhandschuhe
- Schutzschuhe