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PSA-Verordnung: Persönliche Schutzausrüstung

Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 regelt die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen geeignete PSA bereitstellen und deren Benutzung sicherstellen.

Unterweisungspflicht

Beschäftigte müssen im richtigen Umgang mit PSA unterwiesen werden.

Arten von PSA

  • Atemschutz
  • Augenschutz
  • Gehörschutz
  • Schutzbekleidung
  • Schutzhandschuhe
  • Schutzschuhe