15. Februar 2026 · 2 Min. Lesezeit
DGUV Vorschrift 1: Die Grundsätze der Prävention erklärt
Was Unternehmen über DGUV Vorschrift 1 wissen müssen. Alle Pflichten auf einen Blick.
## Was ist DGUV Vorschrift 1? Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" enthält die grundlegenden Pflichten der gesetzlichen Unfallversicherung zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. ## Die wichtigsten Pflichten für Unternehmen ### 1. Gefährdungsbeurteilung Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch ermitteln und bewerten. Daraus werden dann die erforderlichen Schutzmaßnahmen abgeleitet. ### 2. Unterweisungspflicht Nach §4 DGUV V1 müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich zu Sicherheit und Gesundheit unterwiesen werden. Für **Jugendliche** verkürzt sich die Frist auf **mindestens halbjährlich** (vgl. auch §29 JArbSchG). Bei Veränderungen oder besonderen Gefahren auch häufiger. ### 3. Erste-Hilfe-Organisation Nach DGUV V1 §26 sind je nach Betriebsgröße und -art ausreichend Ersthelfer zu stellen: - 2 bis 20 Beschäftigte: mindestens 1 Ersthelfer - mehr als 20 Beschäftigte: - in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: mindestens **5 %** der anwesenden Beschäftigten - in sonstigen Betrieben (z.B. Produktion, Handwerk, Baustellen): mindestens **10 %** ### 4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Der Arbeitgeber muss PSA bereitstellen und deren Benutzung unterweisen. ## Zusammenhang mit ArbSchG Die DGUV Vorschrift 1 konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Beide Regelwerke ergänzen sich und müssen zusammen beachtet werden. ## Digitale Unterstützung Mit UnterweisungsManager können Sie: - Alle Unterweisungen dokumentieren - Automatische Erinnerungen an stehende Unterweisungen erhalten - Nachweise audit-sicher speichern - Ersthelfer-Listen verwalten ## Fazit DGUV Vorschrift 1 ist ein zentrales Regelwerk für die betriebliche Prävention. Unternehmen sollten die Anforderungen genau kennen und systematisch umsetzen – am besten mit einer geeigneten Software-Lösung.