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BG-Prüfung: Prüfung von Arbeitsmitteln

Die Berufsgenossenschaften schreiben regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln vor.

Prüfpflichten

Bestimmte Arbeitsmittel müssen in regelmäßigen Abständen von Sachkundigen geprüft werden.

Prüfintervalle

Die Prüfintervalle sind Mindestrichtwerte. Die konkrete Frist ist nach BetrSichV §3 vom Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen — kürzere Intervalle sind zulässig oder erforderlich, wenn Nutzung, Umgebung oder Herstellerangaben dies verlangen.

  • Hebezeuge (DGUV V52): mindestens jährlich durch Sachkundigen
  • Flurförderzeuge (DGUV V68 / DGUV Grundsatz 308-001): mindestens jährlich durch sachkundige Person
  • Brandmeldeanlagen: monatliche Funktionsprüfung durch den Betreiber + jährliche Wartung durch eine nach DIN 14675 zertifizierte Errichterfirma; Aufbau und Betrieb nach DIN VDE 0833-1/-2
  • Ortsveränderliche elektrische Geräte (DGUV V3): regelmäßig, Frist abhängig von Fehlerquote und Einsatzort

Dokumentation

Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden. UnterweisungsManager hilft bei der Nachweisführung.