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Gefahrstoffverordnung: Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch gefährliche Stoffe.

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber müssen vor Verwendung von Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Unterweisungspflicht

Beschäftigte müssen über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.

Schutzmaßnahmen

  • Technische Schutzmaßnahmen
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Persönliche Schutzausrüstung

§ 6 GefStoffV: Gefährdungsbeurteilung und Gefahrstoffverzeichnis

§ 6 Abs. 1 GefStoffV verpflichtet den Arbeitgeber: „Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.“

Kommen im Betrieb Gefahrstoffe vor, verlangt § 6 Abs. 12 GefStoffV zusätzlich ein Gefahrstoffverzeichnis mit Bezeichnung und Einstufung des Stoffs, den verwendeten Mengenbereichen, den betroffenen Arbeitsbereichen und einem Verweis auf das jeweilige Sicherheitsdatenblatt. Das gilt nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach § 6 Abs. 13 GefStoffV ausgeübt werden.

§ 14 GefStoffV: Betriebsanweisung und mündliche Unterweisung

§ 14 Abs. 1 GefStoffV verlangt eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt – verständlich in Form und Sprache für die Beschäftigten, mit Angaben zu den Gefahrstoffen, den Schutzmaßnahmen und dem Verhalten bei Betriebsstörungen und Notfällen.

Anhand dieser Betriebsanweisung müssen die Beschäftigten nach § 14 Abs. 2 GefStoffV mündlich unterwiesen werden – vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich, arbeitsplatzbezogen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.

Eine Vorlage für diesen Nachweis finden Sie in unserer Unterweisungsnachweis-Vorlage, die Grundlagen zur allgemeinen Unterweisungspflicht in unserem Ratgeber zu § 12 ArbSchG.