Zum Inhalt springen
UnterweisungsManagerUnterweisungsManager

Gefahrstoffverordnung: Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch gefährliche Stoffe.

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber müssen vor Verwendung von Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Unterweisungspflicht

Beschäftigte müssen über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.

Schutzmaßnahmen

  • Technische Schutzmaßnahmen
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Persönliche Schutzausrüstung