Gefahrstoffverordnung: Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch gefährliche Stoffe.
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgeber müssen vor Verwendung von Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Unterweisungspflicht
Beschäftigte müssen über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
Schutzmaßnahmen
- Technische Schutzmaßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstung