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Excel-Vorlage mit Themenliste

Unterweisungsnachweis Ladungssicherung (Vorlage Excel) mit Themenliste

Excel-Vorlage für die Unterweisung Ladungssicherung: Nachweisblatt mit Unterschriftenspalte und eine Themenliste mit neun Inhalten aus StVO, DGUV Vorschrift 70 und Betriebssicherheitsverordnung — für Fahr- und Verladepersonal, jeder Inhalt mit Fundstelle.

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Unterweisungsnachweis Ladungssicherung (Excel) — als XLSX-Datei

§ 22 StVODGUV Vorschrift 70 § 37UnterschriftenspalteExcel · kostenlos
  • Blatt „Nachweis“: Datum, Thema, unterweisende Person, Teilnehmende mit Unterschrift, Wiederholungsintervall
  • Blatt „Themenliste“: neun Inhalte von Schutzziel und Lastverteilung bis Kontrolle der Zurrmittel, je mit Fundstelle
  • Für Fahrerinnen, Fahrer und Verladepersonal gleichermaßen nutzbar

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Das Schutzziel steht in der StVO

§ 22 Abs. 1 StVO beschreibt, was Ladungssicherung leisten muss: Ladung und Sicherungsmittel sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen. Wie das im Einzelfall gelingt, regeln die anerkannten Regeln der Technik. Die Unterweisung setzt genau hier an: Sie übersetzt das Schutzziel in die Ladungen, Fahrzeuge und Sicherungsmittel, die in Ihrem Betrieb tatsächlich vorkommen.

Vom Verladen bis zur Abfahrt

Die Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge ergänzt die Verkehrsseite um die Arbeit an der Rampe. § 37 DGUV Vorschrift 70 verlangt unter anderem, Gesamtgewicht und Achslasten einzuhalten, das Fahrzeug beim Be- und Entladen gegen Fortrollen und Kippen zu sichern und so zu laden, dass niemand durch herabfallende Teile gefährdet wird. Vor der Abfahrt liegt die Verantwortung beim Fahrzeugführer (§ 23 Abs. 1 StVO). Die Themenliste der Vorlage folgt diesem Ablauf, damit die Unterweisung den Weg der Ladung vom Lager bis auf die Straße abbildet.

Wird mit dem Stapler verladen, kommen die Regeln für Flurförderzeuge hinzu. Dafür gibt es den Unterweisungsnachweis Stapler mit eigener Themenliste.

Sicherungsmittel vor jeder Fahrt ansehen

Zurrgurte und Ketten sind Arbeitsmittel. Nach § 4 Abs. 5 BetrSichV werden sie vor der Verwendung auf offensichtliche Mängel kontrolliert. Zeigen Sie in der Unterweisung an echten Beispielen, woran ein beschädigtes Sicherungsmittel zu erkennen ist, und legen Sie fest, wohin es danach kommt — damit ein ausgesonderter Gurt nicht wieder im Fahrzeug landet.

Fahrpersonal und Verladepersonal brauchen nicht dieselben Schwerpunkte: Wer nur an der Rampe arbeitet, fährt nicht los, und wer fährt, belädt nicht immer selbst. Führen Sie beide Gruppen deshalb gern in getrennten Zeilen oder Nachweisblättern und wählen Sie aus der Themenliste die Punkte, die zur jeweiligen Tätigkeit passen.

Themenliste: 9 Unterweisungsinhalte mit Fundstelle

Dieselbe Liste steht im Blatt „Themenliste“ der Excel-Datei. Die Inhalte sind zusammengefasst, maßgeblich bleibt der Wortlaut der genannten Vorschrift. Welche Punkte Sie behandeln, richtet sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

  1. 1

    Schutzziel der Ladungssicherung

    Ladung und Sicherungsmittel so verstauen und sichern, dass sie auch bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen oder herabfallen.

    Fundstelle: StVO § 22 Abs. 1 Satz 1

  2. 2

    Regeln der Technik

    Bei der Sicherung die anerkannten Regeln der Technik beachten (z. B. VDI-Richtlinie 2700, hier nur genannt).

    Fundstelle: StVO § 22 Abs. 1 Satz 2

  3. 3

    Gewichte und Lastverteilung

    Zulässiges Gesamtgewicht, Achslasten, Stütz- und Sattellast nicht überschreiten; Ladung so verteilen, dass das Fahrverhalten nicht unnötig beeinträchtigt wird.

    Fundstelle: DGUV Vorschrift 70 § 37 Abs. 1

  4. 4

    Fahrzeug beim Be- und Entladen sichern

    Sicherstellen, dass das Fahrzeug beim Be- und Entladen nicht fortrollen, kippen oder umstürzen kann.

    Fundstelle: DGUV Vorschrift 70 § 37 Abs. 2

  5. 5

    Personen beim Be- und Entladen

    So be- und entladen, dass niemand durch herabfallende, umfallende oder wegrollende Gegenstände oder austretende Stoffe gefährdet wird.

    Fundstelle: DGUV Vorschrift 70 § 37 Abs. 3

  6. 6

    Verstauen und Sichern

    Ladung so verstauen und bei Bedarf sichern, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen keine Personen gefährdet werden.

    Fundstelle: DGUV Vorschrift 70 § 37 Abs. 4

  7. 7

    Hinausragende Ladung, Durchfahrten

    Über den Fahrzeugumriss hinausragende Ladung erforderlichenfalls kenntlich machen; Durchfahrthöhen und -breiten des Transportwegs berücksichtigen.

    Fundstelle: DGUV Vorschrift 70 § 37 Abs. 5 und 6

  8. 8

    Verantwortung des Fahrzeugführers

    Vor Fahrtantritt prüfen, dass Ladung vorschriftsmäßig ist, die Verkehrssicherheit nicht leidet und Sicht und Gehör nicht durch die Ladung beeinträchtigt sind.

    Fundstelle: StVO § 23 Abs. 1

  9. 9

    Kontrolle der Sicherungsmittel

    Zurrmittel und andere Hilfsmittel vor jeder Verwendung auf offensichtliche Mängel kontrollieren; festgestellte Mängel unverzüglich melden.

    Fundstelle: BetrSichV § 4 Abs. 5 Satz 3; DGUV Vorschrift 1 § 16 Abs. 2

Wiederholungsintervall und Hinweise

Unterweisung erforderlichenfalls wiederholen, mindestens aber einmal jährlich; dokumentieren.

Fundstelle: DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1; für Zurrmittel als Arbeitsmittel BetrSichV § 12 Abs. 1

  • Werden Fahrzeuge mit Staplern be- oder entladen, gelten zusätzlich die Regeln für Flurförderzeuge (Fahrzeug gegen Rollen sichern). (DGUV Vorschrift 68 § 17 Abs. 1)
  • Die Unterweisung ist zu dokumentieren. (DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1)
  • Jugendliche: Unterweisungen in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich wiederholen. (JArbSchG § 29 Abs. 2)

Weitere Unterweisungsnachweise

FAQ

Wer muss zur Ladungssicherung unterwiesen werden?

Alle Beschäftigten, die Fahrzeuge beladen, Ladung sichern oder beladene Fahrzeuge führen. Für Fahrerinnen und Fahrer ist das besonders wichtig, weil sie nach § 23 Abs. 1 StVO dafür verantwortlich sind, dass die Ladung vorschriftsmäßig ist und die Verkehrssicherheit nicht leidet.

Gibt es ein festes Intervall für die Unterweisung Ladungssicherung?

StVO und DGUV Vorschrift 70 nennen keines. Es gilt die allgemeine Regel aus § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1: erforderlichenfalls wiederholen, mindestens aber einmal jährlich. Für Zurrmittel als Arbeitsmittel verlangt zusätzlich § 12 Abs. 1 BetrSichV eine Unterweisung mindestens einmal jährlich und das schriftliche Festhalten von Datum und Namen der Unterwiesenen. Für Jugendliche gilt nach § 29 Abs. 2 JArbSchG mindestens halbjährlich.

Welche Rolle spielt die VDI-Richtlinie 2700?

§ 22 Abs. 1 StVO verlangt, bei der Sicherung die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die Richtlinienreihe VDI 2700 wird dafür häufig herangezogen. Sie ist kostenpflichtig; die Vorlage nennt sie deshalb nur und übernimmt keine Werte daraus.

Gehören Zurrgurte zur Unterweisung?

Ja, als Arbeitsmittel. § 4 Abs. 5 BetrSichV verlangt, dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden. Wie ein beschädigter Gurt aussieht und was mit ihm passiert, ist deshalb ein eigener Punkt der Themenliste.

Hinweis: Die Vorlage ist eine kostenlose Arbeitshilfe. Sie ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch den verbindlichen Wortlaut der genannten Vorschriften.

Unterweisungen digital statt mit Papier dokumentieren

UnterweisungsManager führt Unterweisungsnachweise digital, zeigt fällige Wiederholungen in der Fristenübersicht und hält jede Änderung mit Zeitpunkt im Änderungsprotokoll fest.

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