Unterweisungsnachweis PSA (Vorlage Excel) mit Themenliste
Excel-Vorlage für den Nachweis der Unterweisung zur persönlichen Schutzausrüstung: Nachweisblatt mit Unterschriftenspalte und eine Themenliste mit acht Inhalten aus PSA-Benutzungsverordnung, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 112-198 — von der Benutzung über Passform bis zu Pflege und Ersatz, jeweils mit Fundstelle.
Bereitstellen allein genügt nicht
Persönliche Schutzausrüstung wirkt nur, wenn sie richtig getragen wird. Deshalb verbindet die PSA-Benutzungsverordnung die Bereitstellung mit einer Pflicht zur Unterweisung (§ 3 Abs. 1): Beschäftigte sollen wissen, wie sie ihre PSA sicherheitsgerecht benutzen. Dazu gehören auch die Informationen zur Benutzung, die in verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten sind (§ 3 Abs. 2) — etwa die Herstellerinformation oder eine Betriebsanweisung.
Passform, Kombination, Pflege: die oft vergessenen Punkte
In vielen Unterweisungen geht es nur ums Anlegen. § 2 der Verordnung nennt weitere Punkte, die Beschäftigte kennen sollten: PSA muss individuell passen und ist grundsätzlich für eine Person bestimmt. Werden mehrere Ausrüstungen zugleich getragen, etwa Schutzbrille und Atemschutzmaske, müssen sie aufeinander abgestimmt sein. Und schadhafte PSA wird gewartet, repariert oder ersetzt — die Unterweisung klärt, wem ein Schaden gemeldet wird und wo die Ausrüstung gelagert wird.
Beispiel Absturzschutz: üben statt nur erklären
Für PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden verlangt § 31 DGUV Vorschrift 1 Unterweisungen mit Übungen. Beim Auffanggurt beschreibt DGUV Regel 112-198 in Abschnitt 9.2, was dazu gehört — unter anderem das richtige Anschlagen und das Erkennen von Schäden. Tragen Sie solche praktischen Teile im Nachweis als eigene Zeile ein; für die Grundlagen der DGUV Vorschrift 1 gibt es einen eigenen Beitrag.
So füllen Sie den PSA-Nachweis aus
Tragen Sie im Blatt „Nachweis“ je PSA-Art eine eigene Zeile ein, zum Beispiel „Gehörschutz: Einsetzen der Stöpsel, Tragezeit, Austausch“. Die Spalte „Thema / Inhalt“ bietet die Punkte der Themenliste als Auswahl an, freier Text ist ebenso möglich. Das Wiederholungsintervall ist vorausgefüllt; seine Fundstelle steht unter der Tabelle und im Blatt „Themenliste“.
Themenliste: 8 Unterweisungsinhalte mit Fundstelle
Dieselbe Liste steht im Blatt „Themenliste“ der Excel-Datei. Die Inhalte sind zusammengefasst, maßgeblich bleibt der Wortlaut der genannten Vorschrift. Welche Punkte Sie behandeln, richtet sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
- 1
Gefährdung und Schutzziel
Gegen welche Gefährdungen am Arbeitsplatz die jeweilige PSA schützt und welche Maßnahmen zur Verhütung gelten.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1; PSA-BV § 2 Abs. 1 Nr. 2
- 2
Sicherheitsgerechte Benutzung
Wie die PSA richtig angelegt, getragen und abgelegt wird; soweit erforderlich mit praktischer Schulung.
Fundstelle: PSA-BV § 3 Abs. 1
- 3
Benutzungsinformation
Wo die Informationen zur Benutzung der PSA (z. B. Herstellerinformation, Betriebsanweisung) in verständlicher Form und Sprache bereitliegen.
Fundstelle: PSA-BV § 3 Abs. 2
- 4
Passform und persönliche Nutzung
PSA muss individuell passen und ist grundsätzlich für eine Person bestimmt; bei gemeinsamer Nutzung gelten die betrieblichen Hygieneregeln.
Fundstelle: PSA-BV § 2 Abs. 2
- 5
Kombination mehrerer PSA
Werden mehrere PSA gleichzeitig getragen, nur die aufeinander abgestimmte Kombination verwenden, damit die Schutzwirkung erhalten bleibt.
Fundstelle: PSA-BV § 2 Abs. 3
- 6
Pflege, Lagerung, Ersatz
Wie die PSA gelagert und gepflegt wird und wie schadhafte PSA zu Wartung, Reparatur oder Ersatz gemeldet wird.
Fundstelle: PSA-BV § 2 Abs. 4; DGUV Vorschrift 1 § 16 Abs. 2
- 7
Schäden erkennen (Beispiel PSA gegen Absturz)
Bei PSA gegen Absturz: besondere Anforderungen der Ausrüstung, bestimmungsgemäße Benutzung, richtiges Anschlagen, Aufbewahrung und Erkennen von Schäden.
Fundstelle: DGUV Regel 112-198 Abschnitt 9.2
- 8
Unterweisung mit Übungen
Für PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden die Benutzungsinformation im Rahmen der Unterweisung mit Übungen vermitteln.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 1 § 31
Wiederholungsintervall und Hinweise
Unterweisung erforderlichenfalls wiederholen, mindestens aber einmal jährlich; dokumentieren.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1
- Die Unterweisung zur PSA-Benutzung ist Teil der Unterweisung nach § 12 ArbSchG. (PSA-BV § 3 Abs. 1)
- Die Unterweisung ist zu dokumentieren. (DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1)
- Jugendliche: Unterweisungen in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich wiederholen. (JArbSchG § 29 Abs. 2)
Weitere Unterweisungsnachweise
- Allgemeine Unterweisungsnachweis-Vorlage — ohne Themenvorgabe, für jede Sicherheitsunterweisung
- Unterweisungsnachweis Stapler
- Unterweisungsnachweis Ladungssicherung
- Unterweisungsnachweis Brandschutz
FAQ
Wo ist die PSA-Unterweisung geregelt?
In § 3 Abs. 1 der PSA-Benutzungsverordnung: Im Rahmen der Unterweisung nach § 12 ArbSchG unterweist der Arbeitgeber die Beschäftigten darin, wie die persönliche Schutzausrüstung sicherheitsgerecht benutzt wird. Soweit erforderlich, kommt eine Schulung in der Benutzung hinzu.
Braucht jede PSA-Art eine eigene Unterweisung?
Die Verordnung schreibt keine Aufteilung vor. Weil sich Anlegen, Grenzen und Pflege von Gehörschutz, Atemschutz oder Absturzschutz deutlich unterscheiden, ist eine Zeile je PSA-Art im Nachweis übersichtlich. Die Vorlage lässt dafür beliebig viele Zeilen zu.
Wann muss die PSA-Unterweisung mit Übungen stattfinden?
Bei persönlicher Schutzausrüstung, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll, verlangt § 31 DGUV Vorschrift 1, die Benutzungsinformation im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Ein typisches Beispiel ist PSA gegen Absturz.
Wie oft wird die PSA-Unterweisung wiederholt?
Nach § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 erforderlichenfalls, mindestens aber einmal jährlich. Für Jugendliche gilt nach § 29 Abs. 2 JArbSchG ein Abstand von mindestens halbjährlich.
Hinweis: Die Vorlage ist eine kostenlose Arbeitshilfe. Sie ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch den verbindlichen Wortlaut der genannten Vorschriften.