Unterweisungsnachweis Stapler (Vorlage Excel) mit Themenliste
Excel-Vorlage für die wiederkehrende Unterweisung von Staplerfahrerinnen und Staplerfahrern: ein Nachweisblatt mit Unterschriftenspalte und eine Themenliste mit zehn Unterweisungsinhalten aus DGUV Vorschrift 68 — jeder Inhalt mit Fundstelle zum Nachlesen.
Ausbildung, Beauftragung, Unterweisung: drei getrennte Nachweise
Beim Stapler kommen drei Dokumente zusammen, die oft verwechselt werden. Die Ausbildung mit Befähigungsnachweis ist Voraussetzung dafür, Stapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand selbstständig steuern zu dürfen. Die schriftliche Beauftragung legt fest, wer im Betrieb fährt (§ 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68). Die Unterweisung schließlich überträgt das Wissen auf den eigenen Betrieb: welche Verkehrswege freigegeben sind, wo gestapelt wird, welche Anbaugeräte im Einsatz sind. Diese Vorlage dokumentiert nur den dritten Teil — die Unterweisung, die Sie mindestens jährlich wiederholen.
Die Betriebsanweisung als roter Faden
§ 5 DGUV Vorschrift 68 verlangt eine Betriebsanweisung für den Einsatz von Flurförderzeugen. Laut Durchführungsanweisung ist ihr Inhalt Gegenstand der Unterweisung — sinnvollerweise beginnt jede Stapler-Unterweisung deshalb mit ihr. Danach folgen die Punkte, an denen es im Alltag hakt: Kippursachen wie zu schnelle Kurvenfahrt oder Fahren mit angehobener Last (§ 8), die Überlastung und das Tragfähigkeitsdiagramm des konkreten Geräts (§ 11, DGUV Grundsatz 308-001 Anhang 2), der Sitzgurt oder Bügel als Rückhalteeinrichtung (§ 6) und das Abstellen mit abgesenktem Lastaufnahmemittel und Sicherung gegen unbefugte Benutzung (§ 15).
Die Themenliste der Vorlage sortiert diese Punkte und nennt zu jedem die Fundstelle. So sehen Teilnehmende, woher eine Regel stammt, und Sie können in der Vorschrift nachschlagen, wenn eine Frage aufkommt. Punkte, die in Ihrem Betrieb nicht vorkommen — etwa das Be- und Entladen von Lkw —, lassen Sie einfach weg.
Tägliche Einsatzprüfung gehört dazu
§ 9 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 verpflichtet Fahrerinnen und Fahrer, den Stapler vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel zu prüfen und bei sicherheitsrelevanten Mängeln stehen zu lassen. Wie diese Prüfung abläuft und wem Mängel gemeldet werden, ist deshalb ein fester Punkt der Unterweisung. Wer die tägliche Prüfung selbst digital festhalten möchte, findet dafür die Tagescheck-App für Gabelstapler auf stapler-pruefung.de. Die rechtlichen Grundlagen der Arbeitsmittel-Unterweisung erklärt unser Beitrag zur Betriebssicherheitsverordnung.
Themenliste: 10 Unterweisungsinhalte mit Fundstelle
Dieselbe Liste steht im Blatt „Themenliste“ der Excel-Datei. Die Inhalte sind zusammengefasst, maßgeblich bleibt der Wortlaut der genannten Vorschrift. Welche Punkte Sie behandeln, richtet sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
- 1
Betriebsanweisung
Inhalt der betrieblichen Betriebsanweisung für Flurförderzeuge durchgehen (bestimmungsgemäße Verwendung, unzulässige Verwendung, betriebliche Festlegungen).
Fundstelle: DGUV Vorschrift 68 § 5 Abs. 1 und 2 mit Durchführungsanweisungen
- 2
Verkehrswege und Fahren
Freigegebene Verkehrswege; nur mit ausreichender Sicht auf die Fahrbahn oder mit Einweiser fahren; Geschwindigkeit an die Fahrbahnverhältnisse anpassen.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 68 § 12 Abs. 1 und 2; DGUV Grundsatz 308-001 Abschnitt 3.4.2
- 3
Standsicherheit
Kippursachen kennen und vermeiden, z. B. zu schnelle Kurvenfahrt, Fahren mit angehobener Last, Wenden oder Schrägfahrt im Gefälle, Überlastung.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 68 § 8 mit Durchführungsanweisung
- 4
Last und Tragfähigkeit
Flurförderzeug nicht überlasten; Tragfähigkeitsdiagramm des Geräts lesen und Lastschwerpunktabstand beachten.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 68 § 11 Abs. 1; DGUV Grundsatz 308-001 Anhang 2 (Lastaufnahme)
- 5
Fahrerrückhalteeinrichtung
Vorhandene Rückhalteeinrichtung benutzen: Tür oder Bügeltür schließen, Sitzbügel in Schutzstellung bringen bzw. Sitzgurt anlegen.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 68 § 6 mit Durchführungsanweisung
- 6
Tägliche Kontrolle und Mängel
Vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel prüfen; bei sicherheitsrelevanten Mängeln nicht in Betrieb nehmen und Mängel umgehend melden.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 68 § 9 Abs. 1
- 7
Aufnehmen, Absetzen, Stapeln
Lasten nur auf tragfähiger, standsicherer Unterlage absetzen; keine Lasten in Verkehrs- und Fluchtwegen oder vor Sicherheitseinrichtungen abstellen.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 68 § 13 Abs. 2 und 5
- 8
Verlassen und Abstellen
Feststellbremse betätigen, Lastaufnahmemittel absenken, Antrieb abstellen, gegen unbefugte Benutzung sichern; nicht auf Verkehrs- und Fluchtwegen abstellen.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 68 § 15 Abs. 1
- 9
Be- und Entladen von Fahrzeugen
Lkw oder Anhänger nur dann mit dem Stapler be- oder entladen, wenn das Fahrzeug gegen Rollen und erforderlichenfalls gegen Kippen gesichert ist.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 68 § 17 Abs. 1
- 10
Personen im Fahrbereich, Mitnahme
Andere Beschäftigte nicht gefährden; Personen nur auf dafür eingerichteten Plätzen mitnehmen, soweit die Betriebsanweisung das zulässt.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 68 § 16 Abs. 1 und 4, § 25
Wiederholungsintervall und Hinweise
Vor Aufnahme der Verwendung, danach in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich; Datum und Namen der Unterwiesenen schriftlich festhalten.
Fundstelle: BetrSichV § 12 Abs. 1; DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1
- Selbstständiges Steuern von Staplern mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur durch Personen ab 18 Jahren, die geeignet und ausgebildet sind, ihre Befähigung nachgewiesen haben und schriftlich beauftragt sind. Dieser Nachweis ersetzt die Beauftragung nicht. (DGUV Vorschrift 68 § 7 Abs. 1)
- Jugendliche: Unterweisungen in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich wiederholen. (JArbSchG § 29 Abs. 2)
- Die Unterweisung ist zu dokumentieren. (DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1)
Weitere Unterweisungsnachweise
- Allgemeine Unterweisungsnachweis-Vorlage — ohne Themenvorgabe, für jede Sicherheitsunterweisung
- Unterweisungsnachweis PSA
- Unterweisungsnachweis Ladungssicherung
- Unterweisungsnachweis Brandschutz
FAQ
Ersetzt die Stapler-Unterweisung den Staplerschein?
Nein. Nach § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 dürfen Stapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen ab 18 Jahren selbstständig steuern, die geeignet und ausgebildet sind, ihre Befähigung nachgewiesen haben und schriftlich beauftragt sind. Die Unterweisung kommt hinzu: Sie vermittelt die Regeln des eigenen Betriebs und wird regelmäßig wiederholt.
Wie oft müssen Staplerfahrer unterwiesen werden?
Vor der ersten Verwendung des Staplers und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich (§ 12 Abs. 1 BetrSichV, § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Neue Arbeitsmittel, etwa ein anderes Gerät oder Anbaugerät, und Veränderungen im Aufgabenbereich sind nach § 12 Abs. 1 ArbSchG Anlass für eine zusätzliche Unterweisung.
Was muss im Nachweis der Stapler-Unterweisung stehen?
§ 12 Abs. 1 BetrSichV verlangt, das Datum jeder Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen schriftlich festzuhalten. Für die Bekanntgabe der Betriebsanweisung bei der Unterweisung vor der Beschäftigung empfiehlt die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68 zusätzlich, Inhalt und Zeitpunkt aufzuschreiben und durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Die Vorlage hat dafür eine Themen- und eine Unterschriftenspalte.
Gilt die Vorlage auch für Mitgänger-Flurförderzeuge?
Die Themenliste ist auf Stapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand zugeschnitten. Für Mitgänger-Flurförderzeuge verlangt § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68 eine Unterweisung in der Handhabung; Sie können das Nachweisblatt dafür nutzen und die nicht passenden Themen streichen. Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h zählen nach der Durchführungsanweisung zu § 7 Abs. 2 zu den Geräten mit Fahrerstand — für sie gilt § 7 Abs. 1.
Hinweis: Die Vorlage ist eine kostenlose Arbeitshilfe. Sie ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch den verbindlichen Wortlaut der genannten Vorschriften.